Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Babysitterbörse des Familienservice der Philipps-Universität Marburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt
https://babysitterboerse.online.uni-marburg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

  • Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Karten und Bedienelemente.
  • Links können unverständlich sein.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Manche Farbkombinationen bei Überschriften, Icons und Hintergründen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Kontraste. Barrierefreie Alternative: Die Website kann auf eine kontrastreiche Version umgestellt werden (per Klick auf das Kontrast-Symbol in der Service-Navigation).
  • In Slidern und Tabellen laufen in der mobilen Ansicht manche Inhalte aus der Seite heraus.
  • Nicht alle Elemente können mit der Tabulatortaste erreicht und bedient werden.
  • Manche Formulareingaben führen zu unerwarteten Kontextänderungen, z.B. bei der Aufbereitung von Ergebnislisten.
  • Beschriftungen von Formularfeldern stehen nicht immer vor den Eingabefeldern.
  • Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
    Begründung
  • Die Einträge in der Babysitterbörse werden dezentral von den Nutzer*innen erstellt. Redaktionelle Versäumnisse sind trotz technisch vorgegebener Eintragsräume nicht gänzlich vermeidbar.

Maßnahmen

Nachbesserungen bei der Tastaturbedienbarkeit.
Anpassungen bei der Beschriftung von Formularfeldern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.12.2022 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an cms-barriere-melden@uni-marburg.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.

Durchsetzungsverfahren

Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

Weitere Angaben und Hilfsangebote

Bei der Entwicklung des Webauftritts der Philipps-Universität Marburg ist den Webstandards zur Barrierefreiheit ein hoher Stellenwert zugemessen worden. Die Entwicklung wurde daher auch durch externe Expertise begleitet.
Studierende mit Behinderungen unterstützt die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) der Philipps-Universität Marburg, erreichbar per E-Mail an sbs@verwaltung.uni-marburg.de.